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Transkription Ausfertigungen Literatur Inhalt
1710 VII 14 Freundschafts- und Defensivbündnis
Dänemark, Hannover |
Arcinsys Niedersachsen, Hannover NLA, Findbuch: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3436363 |
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parat gehalten werden, daß Sie vor ablauff der nechsten Vier
Wochen, von Zeit der requisition anzurechnen, in des requirenten
lande kommen, und nebst deßen Völckern, deren der
Requirent jedesmahl zum wenigsten so viel alß der Requi-
situs schicket, zu stellen verbunden seÿn solle, gegen den
Aggressoren agiren können; Jedoch soll der Requisitus
außer dieser hülffschickung mit demselben Aggressore im
absonderliche ruptur zu treten nicht gehalten seÿn.
8.
Mit solcher hülffschickung sol alsden so lange continuiret
und die auxiliar-trouppen nicht eher zurück gefordert
werden, biß der beleidigte Theil in dem stand, worin er vor
der invasion oder turbation gewesen, restituiret, und Ihm
wegen des zugefügten Schadens und torts gebührende satis-
faction geschaffet worden; Jedoch bleibt auch dem requirenten
freÿ, solche hülffs-Völcker, wann er selbige nicht mehr be-
nöthiget, allemahl nach belieben zu dimittiren, und sollen
selbige so bald sie beurlaubet, abzumarchiren schuldig seÿn.
9.
Woferne aber der Requisitus zu der Zeit, wan die requisi-
tion geschiehet, selbst im Kriege begriffen und seiner
Völcker daher zu defension seiner eigenen Lande unumb-
gänglich benöhtiget were, ist er das hülffs-quantum
zuschicken nicht verbunden, wie ihm dann auch, wann
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